Ein Wort. Verständlich erklärt.

Was bedeutet
eigentlich …?

16 Begriffe rund um Alltagshilfe und Pflege. Wählen Sie ein Wort aus, um die Erklärung zu lesen.

Begriffe von A bis Z

Abtretungserklärung

Damit wird ein bestimmter Erstattungsanspruch an den Anbieter übertragen, damit dieser direkt mit der Pflegekasse abrechnen kann. Leistungsumfang und verfügbaren Rahmen vorher klären.

Alltagshilfe

Praktische Unterstützung und Begleitung, zum Beispiel beim Einkauf, im Haushalt oder bei gemeinsamen Aktivitäten. Welche Aufgaben übernommen werden, wird miteinander vereinbart.

Bescheid

Die schriftliche Entscheidung der Pflegeversicherung über Ihren Antrag. Lesen Sie auch die Hinweise und Erläuterungen, die dem Schreiben beigefügt sind.

Bezugsperson

Hier meinen wir einen vertrauten Menschen, der auf Ihren Wunsch unterstützt und Absprachen begleitet. Das allein gibt dieser Person keine Vollmacht, für Sie zu entscheiden.

Entlassmanagement

Das Krankenhaus plant und organisiert mit Ihnen die notwendige Anschlussversorgung nach der Entlassung. Sprechen Sie früh an, welche Hilfe zuhause fehlt.

Entlastungsbetrag

Eine zweckgebundene Leistung der Pflegeversicherung für Menschen mit Pflegegrad in häuslicher Pflege. Sie kann unter anderem anerkannte Unterstützung im Alltag finanzieren und wird für bestimmte nachgewiesene Leistungen eingesetzt.

Gutachten

Die schriftliche Einschätzung aus der Begutachtung. Darin wird der Unterstützungsbedarf bewertet. Es hilft, die Entscheidung über den Pflegegrad nachzuvollziehen.

Medizinischer Dienst

Er begutachtet im Auftrag gesetzlicher Pflegekassen, wie viel Unterstützung ein Mensch braucht. Über die Pflegeleistungen entscheidet die Pflegekasse.

Pflegeberatung

Beratung zu Pflegeleistungen und zur Organisation passender Hilfe, zum Beispiel über die Pflegekasse. Sie hilft, den persönlichen Bedarf und mögliche Leistungen zusammenzubringen.

Pflegegeld

Eine Geldleistung für Menschen ab Pflegegrad 2, die ihre häusliche Pflege selbst sicherstellen, etwa durch Angehörige. Es wird der pflegebedürftigen Person gezahlt.

Pflegegrad

Die Einstufung von 1 bis 5 beschreibt, wie stark Selbstständigkeit oder Fähigkeiten beeinträchtigt sind. Sie beeinflusst, welche Leistungen der Pflegeversicherung infrage kommen.

Pflegekasse

Bei gesetzlich Versicherten ist sie bei der Krankenkasse eingerichtet. Sie bearbeitet Anträge auf Pflegeleistungen und entscheidet darüber. Privat Versicherte wenden sich an ihr Versicherungsunternehmen.

Pflegesachleistung

Leistungen zugelassener Pflege- oder Betreuungsdienste für Menschen ab Pflegegrad 2 im jeweiligen Leistungsrahmen, etwa für Pflege, Betreuung oder Haushalt. Ein anerkanntes Alltagsangebot nach § 45a ist davon zu unterscheiden.

Pflegestützpunkt

Eine Anlaufstelle, die Beratung zu Pflege, Versorgung und sozialen Hilfen bündelt. Die Pflegekasse informiert über den nächstgelegenen Pflegestützpunkt.

Umwandlungsanspruch

Ab Pflegegrad 2 kann unter Voraussetzungen ein Teil nicht genutzter Pflegesachleistungen für anerkannte Alltagshilfe eingesetzt werden. Das kann sich auf Pflegegeld auswirken. Vorher mit der Pflegekasse klären.

Verhinderungspflege

Zeitweise Ersatzpflege, wenn die private Pflegeperson verhindert ist. Sie kommt unter Voraussetzungen für Menschen mit Pflegegrad 2 bis 5 infrage. Den passenden Einsatz klärt die Pflegekasse.

Inhaltlicher Prüfstand: 18. Oktober 2026. Diese Orientierung ersetzt keine individuelle medizinische oder rechtliche Beratung. Betriebliche Angaben beruhen auf den bestätigten Angaben der Herzlichen Helfer.

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