Eine Frage. Ein guter Anfang.
Wissen, das hilft.
In Ihrem Alltag.
Manches wird leichter, wenn man es versteht. Hier finden Sie verständliche Antworten, kleine Checklisten und die passenden nächsten Schritte.

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Öffnen Sie das Thema, das gerade zu Ihrer Situation passt. Die kurzen Fassungen unter „Einfach erklärt“ geben einen schnellen Einstieg.

Wieder zuhause. Was jetzt hilft.
Eine kurze Liste für die ersten Tage nach dem Krankenhaus: Versorgung klären, zuhause vorbereiten und Hilfe verabreden.
Besprechen Sie vor der Entlassung mit dem Entlassmanagement oder Sozialdienst des Krankenhauses, welche medizinische und pflegerische Versorgung zuhause nötig ist und wer sie organisiert.
Für den Alltag hilft eine eigene kleine Planung: Wer schließt auf, kauft ein oder ist am ersten Abend erreichbar? Herzliche Helfer kann bei vereinbarter Alltagshilfe unterstützen. Körperpflege und medizinische Behandlung gehören nicht zu unserem Angebot.
Ob Krankenkasse oder Pflegekasse bestimmte Leistungen übernimmt, klären Sie vorab mit der zuständigen Kasse. Ein Krankenhausaufenthalt allein ist keine Zusage für die Finanzierung unserer Hilfe.
Eine kleine Checkliste
- Entlassungsunterlagen und verständliche Kontaktangaben mitnehmen.
- Abholung, Wohnungsschlüssel und eine erreichbare Bezugsperson abstimmen.
- Lebensmittel und einfache Mahlzeiten für die ersten Tage planen.
- Termine und die jeweils zuständige Hilfe notieren.
- Benötigte Alltagshilfe, möglichen Beginn und Kosten vorab besprechen.
Einfach erklärt
- Fragen Sie im Krankenhaus: Wer hilft mir danach?
- Planen Sie, wer zuhause erreichbar ist.
- Wir besprechen gemeinsam, welche Alltagshilfe möglich ist.
Grundlage: Bundesministerium für Gesundheit · Entlassmanagement (neuer Tab)

Antrag erstellt. Wie geht es weiter?
Vom fertigen Brief zur Rückmeldung der Pflegeversicherung. Die wichtigsten nächsten Schritte auf einen Blick.
Unser Assistent erstellt eine Briefvorlage. Prüfen Sie das PDF, ergänzen Sie fehlende Angaben und unterschreiben Sie, falls noch keine Unterschrift enthalten ist. Das Erstellen oder Herunterladen reicht nicht: Der Antrag muss bei Ihrer Pflegeversicherung eingehen.
Bei gesetzlich Versicherten beauftragt die Pflegekasse eine Begutachtung. Privat Versicherte wenden sich an ihr Versicherungsunternehmen; dort begutachtet Medicproof. Zusätzliche Formulare oder Nachweise können erforderlich sein.
Eine kleine Checkliste
- Antrag prüfen, gegebenenfalls auf Papier unterschreiben und an die angegebene Postanschrift schicken.
- Eigene Kopie und Versandnachweis aufbewahren.
- Post und Rückfragen der Pflegeversicherung beachten.
- Bei unklarem Eingang selbst nachfragen.
- Begutachtung vorbereiten und Pflegeberatung nutzen.
Einfach erklärt
- Das PDF allein ist noch kein eingereichter Antrag.
- Schicken Sie den geprüften Antrag ab.
- Heben Sie eine Kopie auf.
Grundlage: Bundesministerium für Gesundheit · Antragsverfahren (neuer Tab)

Den eigenen Alltag verständlich zeigen.
Bei der Begutachtung zählt, was im Alltag selbstständig gelingt und wobei Unterstützung gebraucht wird.
Beschreiben Sie Ihre tatsächliche Situation mit konkreten Beispielen. Dazu gehören auch Erinnern, Anleiten und Begleiten. Notieren Sie, was an unterschiedlichen Tagen schwierig ist, ohne etwas zu beschönigen oder zu übertreiben.
Eine vertraute Person, die Sie regelmäßig unterstützt, kann das Gespräch ergänzen. Besprechen Sie vorher, was Ihnen wichtig ist. Die Entscheidung über den Pflegegrad trifft die Pflegeversicherung auf Grundlage der Begutachtung.
Eine kleine Checkliste
- Termin und gewünschte Begleitung abstimmen.
- Vorhandene Arzt- und Krankenhausberichte bereitlegen.
- Aktuellen Medikamentenplan zur Hand haben.
- Falls vorhanden: Pflegedokumentation bereitlegen.
- Eigene Alltagsbeispiele und Fragen aufschreiben.
Einfach erklärt
- Erzählen Sie, wobei Sie Hilfe brauchen.
- Eine vertraute Person darf Sie unterstützen.
- Legen Sie vorhandene wichtige Unterlagen bereit.
Grundlage: Medizinischer Dienst Bund · Pflegebegutachtung (neuer Tab)

Der Bescheid ist da. In Ruhe sortieren.
Diese Unterlagen helfen, die Entscheidung einzuordnen und offene Fragen für die Beratung festzuhalten.
Der Bescheid enthält die Entscheidung der Pflegeversicherung. Das Gutachten erklärt die Einschätzung aus der Begutachtung. Bei der gesetzlichen Pflegekasse können Sie das Gutachten auch nachträglich anfordern, wenn es Ihnen nicht vorliegt.
Lesen Sie Entscheidung und Hinweise aufmerksam. Wenn Angaben unklar sind oder nicht zu Ihrer Situation passen, wenden Sie sich zeitnah an die Pflegekasse oder eine qualifizierte Beratung. Beachten Sie die Hinweise zu Rechtsbehelfen im Bescheid; eine persönliche rechtliche Prüfung ersetzt diese Übersicht nicht.
Eine kleine Checkliste
- Bescheid mit Eingangsdatum ablegen.
- Gutachten und weitere mitgeschickte Unterlagen dazulegen.
- Unklare Stellen und eigene Fragen markieren.
- Vor einem geplanten Einsatz verfügbaren Rahmen und Eigenanteil klären.
Einfach erklärt
- Lesen Sie den Bescheid in Ruhe.
- Fragen Sie nach, wenn Sie etwas nicht verstehen.
- Klären Sie vor dem Start, welche Hilfe bezahlt werden kann.
Grundlage: Bundesministerium für Gesundheit · Begutachtung (Pflegeversicherung) (neuer Tab)

Kleine Momente. Mit Geduld und Respekt.
Drei beispielhafte Alltagssituationen bei Demenz. Was hilfreich sein kann, hängt vom einzelnen Menschen ab.
Die gleiche Frage kommt wieder: Eine ruhige kurze Antwort kann mehr helfen als der Hinweis auf die Wiederholung. Geben Sie Zeit und achten Sie darauf, welches Bedürfnis hinter der Frage stehen könnte.
Eine Auswahl überfordert: Bieten Sie zunächst eine überschaubare Möglichkeit an, etwa eine Tasse Tee, und zeigen Sie sie dabei. Lassen Sie Raum für eine Antwort und respektieren Sie Ablehnung.
Eine vertraute Tätigkeit macht Freude: Tischdecken, Musik oder ein bekanntes Foto können ein gemeinsamer Anfang sein. Es geht um Beteiligung und einen guten Moment, ohne Leistungsdruck.
Wenn die Situation belastet oder sich der Zustand verändert, holen Sie passende ärztliche oder Demenzberatung hinzu. Diese Beispiele sind Alltagshilfen, keine Diagnose oder Behandlung.
Eine kleine Checkliste
- Ruhig sprechen und kurze Sätze verwenden.
- Eine Frage oder Tätigkeit nach der anderen anbieten.
- Wünsche und Grenzen der Person beachten.
Einfach erklärt
- Sprechen Sie freundlich und in Ruhe.
- Geben Sie Zeit.
- Machen Sie etwas, das der Person vertraut ist.
Grundlage: Bundesportal Wegweiser Demenz · Kommunikation (neuer Tab)

Was hinter unserer Alltagshilfe steht.
Welche Schulungen zu unserem Team gehören und was unsere Alltagshilfe leisten kann.
Für alle neu beginnenden Mitarbeitenden gehören bei Herzliche Helfer ein 40-Stunden-Basiskurs und ein Erste-Hilfe-Kurs dazu. Alle Mitarbeitenden nehmen an jährlichen Fortbildungen teil.
Im Alltag ist uns wichtig, Ihre Wünsche wahrzunehmen und Aufgaben gemeinsam anzugehen, soweit Sie das möchten. So bleibt Raum für das, was Sie selbst tun möchten und können.
Herzliche Helfer ist als Angebot zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI in Sachsen-Anhalt anerkannt. Diese Anerkennung ist keine Zusage, dass jede gewünschte Tätigkeit von der Pflegekasse bezahlt wird. Körperpflege und medizinische Behandlung gehören nicht zu unserem Angebot.
Eine kleine Checkliste
- Sagen Sie uns, welche Unterstützung Sie sich wünschen.
- Besprechen Sie Besonderheiten, die für den Besuch wichtig sind.
- Klären Sie Aufgaben und Grenzen vor dem ersten Einsatz.
Einfach erklärt
- Unser Team lernt Grundlagen und bildet sich fort.
- Wir helfen im Alltag.
- Körperpflege und medizinische Behandlung übernehmen wir nicht.

Gemeinsam helfen. Klar absprechen.
Eine einfache Gesprächsgrundlage für Angehörige, unterstützte Personen und weitere Helfende.
Beginnen Sie bei den Wünschen der Person, die Unterstützung bekommt: Was möchte sie selbst tun, was gemeinsam und was abgeben? Fragen Sie auch, welche Absprachen sie mit Angehörigen teilen möchte.
Vereinbaren Sie überschaubare Aufgaben und eine erreichbare Kontaktperson. Eine kleine Wochenübersicht kann Einkäufe, gemeinsame Zeit und freie Zeiten sichtbar machen. Klären Sie, wer bei Änderungen informiert wird.
Wenn Pflegeleistungen und die Versorgung schwer zu überblicken sind, kann Pflegeberatung weiterhelfen. Angehörige können mit Zustimmung der pflegebedürftigen Person einbezogen werden. Unser Gespräch über Alltagshilfe ergänzt diese Beratung.
Eine kleine Checkliste
- Wünsche der unterstützten Person zuerst sammeln.
- Aufgaben, Zeiten und Zuständigkeiten notieren.
- Kontakt für Änderungen vereinbaren.
- Eigene Entlastungszeiten einplanen.
Einfach erklärt
- Fragen Sie zuerst: Was wünschen Sie sich?
- Teilen Sie Aufgaben klar auf.
- Auch Angehörige dürfen Unterstützung suchen.
Grundlage: Bundesministerium für Gesundheit · Pflegeberatung (neuer Tab)

Der erste Schritt darf einfach sein.
Sie brauchen keinen fertigen Plan. Erzählen Sie uns, wobei Entlastung gut wäre.
Im kostenlosen Beratungstermin sprechen wir über Ihre Wünsche, passende Aufgaben und den möglichen Beginn. Sie können sich für sich selbst oder für einen nahestehenden Menschen melden. Die Wünsche der unterstützten Person bleiben wichtig.
Für anerkannte, erstattungsfähige Leistungen können wir nach Vereinbarung mit einer Abtretungserklärung direkt mit der Pflegekasse abrechnen. Verfügbaren Rahmen und mögliche Eigenanteile klären wir vor dem Start. Alltagshilfe ist auch privat ohne Pflegegrad möglich.
Das Kennenlernen mit der Alltagsbegleitperson ist ein kostenpflichtiger Einsatz zu den üblichen Konditionen. Möglichst dieselbe Person ist vorgesehen; bei Urlaub, Krankheit oder einzelnen Fahrten kann eine Vertretung übernehmen.
Eine kleine Checkliste
- Wunsch und Ort der Unterstützung nennen.
- Mögliche Aufgaben und Zeiten gemeinsam besprechen.
- Abrechnung, Anfahrt und möglichen Eigenanteil klären.
- Beginn und Kennenlernen persönlich vereinbaren.
Einfach erklärt
- Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns.
- Die erste Beratung ist kostenlos.
- Vor der Alltagshilfe besprechen wir Kosten und Beginn.
Grundlage: AOK · Entlastungsbetrag (neuer Tab)
Ein Wort. Verständlich erklärt.
Was bedeutet eigentlich …?
Alltagshilfe
Praktische Unterstützung und Begleitung, zum Beispiel beim Einkauf, im Haushalt oder bei gemeinsamen Aktivitäten. Welche Aufgaben übernommen werden, wird miteinander vereinbart.
Entlastungsbetrag
Eine zweckgebundene Leistung der Pflegeversicherung für Menschen mit Pflegegrad in häuslicher Pflege. Sie kann unter anderem anerkannte Unterstützung im Alltag finanzieren und wird für bestimmte nachgewiesene Leistungen eingesetzt.
Pflegegrad
Die Einstufung von 1 bis 5 beschreibt, wie stark Selbstständigkeit oder Fähigkeiten beeinträchtigt sind. Sie beeinflusst, welche Leistungen der Pflegeversicherung infrage kommen.
Pflegekasse
Bei gesetzlich Versicherten ist sie bei der Krankenkasse eingerichtet. Sie bearbeitet Anträge auf Pflegeleistungen und entscheidet darüber. Privat Versicherte wenden sich an ihr Versicherungsunternehmen.
Abtretungserklärung
Damit wird ein bestimmter Erstattungsanspruch an den Anbieter übertragen, damit dieser direkt mit der Pflegekasse abrechnen kann. Leistungsumfang und verfügbaren Rahmen vorher klären.
Bezugsperson
Hier meinen wir einen vertrauten Menschen, der auf Ihren Wunsch unterstützt und Absprachen begleitet. Das allein gibt dieser Person keine Vollmacht, für Sie zu entscheiden.
Verhinderungspflege
Zeitweise Ersatzpflege, wenn die private Pflegeperson verhindert ist. Sie kommt unter Voraussetzungen für Menschen mit Pflegegrad 2 bis 5 infrage. Den passenden Einsatz klärt die Pflegekasse.
Pflegeberatung
Beratung zu Pflegeleistungen und zur Organisation passender Hilfe, zum Beispiel über die Pflegekasse. Sie hilft, den persönlichen Bedarf und mögliche Leistungen zusammenzubringen.
Pflegestützpunkt
Eine Anlaufstelle, die Beratung zu Pflege, Versorgung und sozialen Hilfen bündelt. Die Pflegekasse informiert über den nächstgelegenen Pflegestützpunkt.
Medizinischer Dienst
Er begutachtet im Auftrag gesetzlicher Pflegekassen, wie viel Unterstützung ein Mensch braucht. Über die Pflegeleistungen entscheidet die Pflegekasse.
Gutachten
Die schriftliche Einschätzung aus der Begutachtung. Darin wird der Unterstützungsbedarf bewertet. Es hilft, die Entscheidung über den Pflegegrad nachzuvollziehen.
Bescheid
Die schriftliche Entscheidung der Pflegeversicherung über Ihren Antrag. Lesen Sie auch die Hinweise und Erläuterungen, die dem Schreiben beigefügt sind.
Entlassmanagement
Das Krankenhaus plant und organisiert mit Ihnen die notwendige Anschlussversorgung nach der Entlassung. Sprechen Sie früh an, welche Hilfe zuhause fehlt.
Pflegesachleistung
Leistungen zugelassener Pflege- oder Betreuungsdienste für Menschen ab Pflegegrad 2 im jeweiligen Leistungsrahmen, etwa für Pflege, Betreuung oder Haushalt. Ein anerkanntes Alltagsangebot nach § 45a ist davon zu unterscheiden.
Pflegegeld
Eine Geldleistung für Menschen ab Pflegegrad 2, die ihre häusliche Pflege selbst sicherstellen, etwa durch Angehörige. Es wird der pflegebedürftigen Person gezahlt.
Umwandlungsanspruch
Ab Pflegegrad 2 kann unter Voraussetzungen ein Teil nicht genutzter Pflegesachleistungen für anerkannte Alltagshilfe eingesetzt werden. Das kann sich auf Pflegegeld auswirken. Vorher mit der Pflegekasse klären.
Hilfe und Finanzierung.
Gemeinsam klären.
Für anerkannte, erstattungsfähige Leistungen können wir nach Vereinbarung direkt mit der Pflegekasse abrechnen. Welcher Rahmen tatsächlich zur Verfügung steht und ob ein Eigenanteil bleibt, klären wir vor dem Start. Hilfe ist auch privat möglich.
Pflegekasse & Finanzierung verstehen
Eine Zeit- und Kostenorientierung ausprobieren
Wenn Sie Ihren verfügbaren Betrag bereits kennen, können Sie ihn freiwillig eintragen. Das Werkzeug ermittelt keine Ansprüche bei der Pflegekasse.
52,49 € je Stunde und Person, Stand 17.10.2026. Mindestens eine volle Stunde, danach je angefangene 30 Minuten. Zusätzliche Anfahrt ist nicht eingerechnet. Keine Buchung, Kassenprüfung oder verbindliche Kostenzusage.
Nachlesen und nachfragen.
Offizielle Quellen.
Persönlich weiterkommen.
Diese Orientierung wurde am 18. Oktober 2026 anhand der verlinkten offiziellen Quellen geprüft. Sie ersetzt keine individuelle medizinische oder rechtliche Beratung. Unsere betrieblichen Angaben beruhen auf den bestätigten Angaben der Herzlichen Helfer.
- Bundesministerium für Gesundheit · Entlassmanagement (neuer Tab)
- Bundesministerium für Gesundheit · Antragsverfahren (neuer Tab)
- Medizinischer Dienst Bund · Pflegebegutachtung (neuer Tab)
- Bundesministerium für Gesundheit · Begutachtung (Pflegeversicherung) (neuer Tab)
- Bundesportal Wegweiser Demenz · Kommunikation (neuer Tab)
- Bundesministerium für Gesundheit · Pflegeberatung (neuer Tab)
- Bundesministerium für Gesundheit · Weitere Leistungen und Angebote zur Unterstützung im Alltag (neuer Tab)
- Bundesministerium für Gesundheit · Pflegebedürftigkeit (neuer Tab)
- AOK · Entlastungsbetrag (neuer Tab)
- Bundesministerium für Gesundheit · Ambulante Pflegesachleistungen (neuer Tab)
- Bundesministerium für Gesundheit · Häusliche Pflege (neuer Tab)
Eine Angabe ist unklar oder hat sich geändert? Sprechen Sie uns bitte über unseren Kontaktweg an. Wir können Ihren Hinweis dann prüfen.
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