Kosten & Pflegekasse.

Alltagshilfe.
Mit der Pflegekasse.

Wir unterstützen Sie im Alltag und rechnen anerkannte Leistungen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Welche Hilfe und welche Mittel zu Ihnen passen, klären wir gemeinsam.

Eine ältere und eine jüngere Frau stehen im Grünen nebeneinander und lachen.
Auf dieser Seite

Die Hilfe für Sie. Die Abrechnung übernehmen wir.

Sie müssen sich mit den Möglichkeiten der Pflegekasse nicht allein zurechtfinden. Als anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI helfen wir Ihnen, verfügbare Leistungen zu nutzen und die Abrechnung zu organisieren.

Anerkannte Alltagshilfe · § 45a SGB XI

Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.

Nach Vereinbarung und mit einer Abtretungserklärung rechnen wir erstattungsfähige Leistungen direkt ab. Gemeinsam klären wir, welches Budget Ihnen zur Verfügung steht und ob ein Eigenanteil bleibt.

Kostenlos beraten lassen
Preise und Abrechnung im Detail

Für privat bezahlte Hilfe und die Abrechnung mit der Pflegekasse gilt derselbe Stundenpreis: 52,49 € je Stunde und eingesetzter Person, zuzüglich Anfahrt.

Besuchsbeispiele · Arbeitskosten für eine Person
BesuchsdauerArbeitskosten
60 Minuten52,49 €
90 Minuten78,74 €
120 Minuten104,98 €

Jeweils zuzüglich Anfahrt. Keine weiteren Zuschläge.

Mindestens eine Stunde. Danach je angefangene weitere 30 Minuten. Ein Besuch von 75 Minuten wird zum Beispiel als 90 Minuten berechnet.

Preisstand: 17.10.2026 · Den Personaleinsatz und die voraussichtlichen Gesamtkosten besprechen wir vorab.

Gut zu wissen, bevor wir anfangen.

Erst beraten.
Dann kennenlernen.

Ihr Beratungstermin.

Kostenlos

Wir hören zu und besprechen, welche Unterstützung und Finanzierung zu Ihrer Situation passen.

Ihre Alltagsbegleitung kennenlernen.

Zum üblichen Preis

Beim anschließenden Kennenlernen mit Ihrer Alltagsbegleiterin oder Ihrem Alltagsbegleiter fallen die regulären Kosten an.

Welche Finanzierung passt zu Ihnen?

Die Pflegekasse
kann mithelfen.

Je nach Pflegegrad und Situation kommen unterschiedliche Mittel infrage. Hier sind die wichtigsten Möglichkeiten – Stand Oktober 2026.

Bis zu131 €monatlich · Pflegegrad 1–5

Entlastungsbetrag. Ab Pflegegrad 1.

Wenn Sie zu Hause gepflegt werden, können Sie den Entlastungsbetrag für anerkannte Unterstützung im Alltag nutzen. Er dient der Erstattung geeigneter Leistungen und wird nicht als frei verfügbares Geld ausgezahlt. Herzliche Helfer ist als Angebot zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI anerkannt.

Mehr dazu

Nicht verbrauchte Beträge werden in die folgenden Monate übertragen. Restmittel aus einem Kalenderjahr können Sie noch bis zum 30. Juni des Folgejahres nutzen. Was noch verfügbar ist und welche unserer Leistungen damit abgerechnet werden können, klären wir mit Ihnen und Ihrer Pflegekasse.

Ein Preisbeispiel: Zwei Stunden Alltagshilfe durch eine Person kosten 104,98 € zuzüglich Anfahrt. Ob Ihr verfügbares Budget die gesamte Rechnung deckt, hängt unter anderem von bereits genutzten Mitteln und den zusätzlichen Anfahrtkosten ab.

Bis zu40 %des Sachleistungs-Höchstbetrags · ab Pflegegrad 2

Ungenutzte Sachleistungen umwandeln.

Ab Pflegegrad 2 können bis zu 40 Prozent des monatlichen Pflegesachleistungs-Höchstbetrags für anerkannte Alltagsangebote eingesetzt werden, soweit entsprechende Sachleistungen noch nicht verbraucht sind. Die Umwandlung kann Ihr Pflegegeld verringern.

Mehr dazu

Deshalb schauen wir vorab gemeinsam mit Ihnen und gegebenenfalls Ihrem Pflegedienst auf die bereits genutzten Leistungen. So behalten Sie die Finanzierung und mögliche Auswirkungen auf Ihr Pflegegeld im Blick.

Bis zu3.539 €gemeinsam pro Kalenderjahr · Pflegegrad 2–5

Entlastung, wenn die Pflegeperson ausfällt.

Ist Ihre private Pflegeperson wegen Urlaub, Krankheit oder aus einem anderen Grund vorübergehend verhindert, kann Verhinderungspflege infrage kommen – auch stundenweise. Für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege gibt es zusammen diesen gemeinsamen Jahresbetrag.

Mehr dazu

Bereits für Kurzzeitpflege genutzte Mittel vermindern das verfügbare gemeinsame Budget. Die frühere sechsmonatige Vorpflegezeit ist entfallen. Ob die gewünschte Unterstützung als notwendige Ersatzpflege abgerechnet werden kann, prüfen wir mit Ihnen und Ihrer Pflegekasse. Allgemeine Alltagshilfe ist nicht automatisch Verhinderungspflege.

So schauen wir auf die Kosten.

Vereinbarte Kosten: mögliche Erstattung der Pflegekasse und ein möglicher Eigenanteil werden persönlich geklärt.
  1. Vereinbarte Kosten

    Wir besprechen Aufgaben, Umfang und Preis.

  2. Mögliche Erstattung

    Wir klären die Voraussetzungen und den Abrechnungsweg.

  3. Möglicher Eigenanteil

    Wir besprechen, welche Kosten Sie selbst tragen würden.

Direkt mit der Pflegekasse abrechnen.

Für anerkannte, erstattungsfähige Leistungen können wir nach Vereinbarung mit einer Abtretungserklärung direkt mit Ihrer Pflegekasse abrechnen. Sie wissen vor dem Start, welche Leistungen geplant sind und welcher Eigenanteil gegebenenfalls bleibt.

  • Sie erzählen uns, welche Hilfe Sie wünschen.
  • Wir klären verfügbares Budget, Leistungsumfang und Kosten.
  • Wir vereinbaren den Abrechnungsweg und besprechen einen möglichen Eigenanteil.
Mehr dazu

Alternativ können Sie die Rechnung zunächst selbst bezahlen und die Belege zur Erstattung einreichen. Die Abrechnung betrifft tatsächlich erbrachte, erstattungsfähige Leistungen innerhalb Ihres verfügbaren Budgets. Gartenarbeiten und intensive Haushaltsreinigung ordnen wir erst nach Prüfung der konkreten Leistung und des anerkannten Umfangs einer Kassenleistung zu.

Noch kein Pflegegrad?

Sie können unsere Alltagshilfe jederzeit privat nutzen. Wenn ein Pflegegrad infrage kommen könnte, helfen wir Ihnen, den Hilfebedarf einzuordnen und den Antrag vorzubereiten. Auf Wunsch reichen wir ihn mit Ihrer Vollmacht ein. Die Entscheidung trifft die Pflegekasse nach der Begutachtung.

Ihre Fragen.
Unsere Antworten.

Ist das erste Gespräch kostenlos?

Ja. Der Beratungstermin ist kostenlos. Das spätere Kennenlernen mit Ihrer Alltagsbegleiterin oder Ihrem Alltagsbegleiter wird dagegen zu den üblichen Kosten berechnet. Diesen Unterschied erklären wir Ihnen vorab.

Wie werden 75 Minuten berechnet?

Die erste Stunde berechnen wir vollständig. Danach rechnen wir je angefangene weitere 30 Minuten ab. Ein Besuch von 75 Minuten wird daher als 90 Minuten berechnet: 78,74 € für eine Person, zuzüglich Anfahrt.

Ist der Preis bei privater Zahlung höher?

Nein. Der Stundenpreis von 52,49 € ist bei privater Zahlung und Pflegekassenabrechnung identisch. Ein Pflegegrad ist für privat bezahlte Alltagshilfe nicht erforderlich.

Was kosten Gartenarbeiten oder intensivere Haushaltsarbeiten?

Auch dafür gilt der gleiche Stundenpreis. Die Arbeiten übernehmen gesondert eingesetzte Mitarbeitende. Im Garten arbeiten häufig zwei Personen gleichzeitig. Dann fallen für eine gemeinsame Stunde 104,98 € Arbeitskosten zuzüglich Anfahrt an. Personaleinsatz und voraussichtliche Kosten besprechen wir vorher mit Ihnen.

Was gilt, wenn ich einen Termin absagen muss?

Bitte sagen Sie mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin ab. Bei einer späteren Absage berechnen wir eine Stunde. Die Absageregel besprechen wir vor Beginn der Zusammenarbeit mit Ihnen.

Übernimmt die Pflegekasse die gesamten Kosten?

Das hängt von der konkreten Leistung, Ihren Voraussetzungen und dem verfügbaren Budget ab. Wir klären mit Ihnen, was abgerechnet werden kann und welche Kosten gegebenenfalls privat bleiben. Auch zusätzliche Besuche können Sie privat vereinbaren.

Muss ich meine verfügbaren Leistungen schon kennen?

Nein. Ein Beispiel aus Ihrem Alltag reicht für den Anfang. Wir helfen Ihnen, die möglichen Leistungen zu ordnen und offene Fragen mit der Pflegekasse zu klären.