Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI.

Beratung anfragen.
Den Kontakt gemeinsam klären.

Wir unterstützen bei Kontakt und Terminabstimmung. Den formellen Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI führt unser Caritas-Kooperationspartner durch.

Ein älteres Paar sitzt mit einer Beraterin und einer Mappe am Tisch.
Auf dieser Seite

Eine klare Ansprechperson für Ihre Anfrage.

Sie haben einen Hinweis zum Beratungsbesuch erhalten oder möchten wissen, wie Sie einen Termin abstimmen können? Sprechen Sie uns an. Wir helfen bei der Kontaktaufnahme und Koordination mit unserem Caritas-Kooperationspartner. Die fachliche Beratung und Durchführung liegen beim Kooperationspartner.

Kontakt aufnehmen

Wir unterstützen bei der Anfrage an den Caritas-Kooperationspartner.

Termin abstimmen

Möglichkeiten und Termin werden mit dem Partner geklärt.

Zuständigkeit kennen

Die fachliche Durchführung übernimmt der Caritas-Kooperationspartner.

In Kooperation mit der Caritas.

Ein guter Kontakt.
Fachliche Beratung.

Herzliche Helfer

Wir sind Ihr Kontakt für die Anfrage und helfen, einen Termin mit unserem Caritas-Kooperationspartner abzustimmen.

Caritas

Die Caritas führt den Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI fachlich durch. Der Besuch ist von unserer Alltagshilfe zu unterscheiden.

Worum es bei diesem Besuch geht.

Der Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI gehört zu den gesetzlich vorgesehenen Beratungsangeboten im Rahmen der häuslichen Pflege. Er ist von allgemeiner Alltagshilfe und einer ersten Unterstützungsanfrage zu unterscheiden.

Mehr dazu

Ob und in welchem Rahmen ein Beratungsbesuch für Sie vorgesehen oder verpflichtend ist, richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen. Ihre persönlichen Fragen dazu klären Sie mit dem fachlich zuständigen Kooperationspartner beziehungsweise Ihrer Pflegekasse.

Was die Herzlichen Helfer koordinieren.

Wir nehmen Ihren Wunsch nach einem Kontakt auf und besprechen den nächsten organisatorischen Schritt. Dazu gehört, mit Ihnen zu klären, wie die Terminabstimmung mit dem Caritas-Kooperationspartner erfolgen soll.

  • Kontakt zur Beratung anbahnen
  • Gewünschte Terminabstimmung besprechen
  • Die zuständige Ansprechperson klären
Mehr dazu

Wir führen den formellen Beratungsbesuch nicht selbst durch. Ein Termin oder die Übernahme eines Besuchs ist mit Ihrer Anfrage noch nicht zugesagt. Die Möglichkeiten und die fachliche Zuständigkeit werden mit dem Partner geklärt.

Nur die nötigen Informationen weitergeben.

Wir besprechen mit Ihnen, welche Kontaktdaten für die Koordination gebraucht werden und wie der Austausch erfolgen darf. Angehörige können nach entsprechender Abstimmung in die organisatorischen Schritte einbezogen werden.

Mehr dazu

Vor dem Austausch klären wir Zustimmung und eine gegebenenfalls bestehende Vertretung. Medizinische Unterlagen oder Versicherungsnummern müssen Sie uns für die erste Kontaktanfrage nicht schicken.

Beratungsbesuch und Alltagshilfe unterscheiden.

Der formelle Beratungsbesuch ist ein Angebot der Pflegeversicherung für Menschen mit Pflegegrad. Er wird hier nicht als allgemeine Beratung ohne Pflegegrad angeboten. Voraussetzungen und Durchführung klärt der zuständige Partner.

Mehr dazu

Sie suchen praktische Hilfe bei Haushalt, Einkauf oder Begleitung? Darüber können Sie separat mit uns sprechen. Aufgaben und Kosten dieser Alltagshilfe werden in einer eigenen Vereinbarung besprochen.

Ihre Fragen.
Unsere Antworten.

Führen die Herzlichen Helfer den Beratungsbesuch selbst durch?

Nein. Wir koordinieren Kontakt und Terminabstimmung. Die fachliche Durchführung übernimmt unser Caritas-Kooperationspartner.

Ist mein Termin nach der Anfrage schon verbindlich?

Nein. Die Möglichkeiten werden mit dem Kooperationspartner geklärt. Eine konkrete Terminvereinbarung wird persönlich bestätigt.

Kann ich ohne Pflegegrad einen solchen Besuch buchen?

Diese Seite betrifft formelle Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI für Menschen mit Pflegegrad. Andere Fragen zur Alltagshilfe besprechen wir separat mit Ihnen.

Ist das derselbe Termin wie das kostenlose Erstgespräch zur Alltagshilfe?

Nein. Im kostenlosen Beratungstermin mit den Herzlichen Helfern besprechen wir Ihre Alltagshilfe. Der formelle Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI wird in unserer Kooperation durch die Caritas durchgeführt. Wir koordinieren den Kontakt; die fachliche Durchführung bleibt beim Kooperationspartner.