Auch wer hilft, braucht eigene Zeit.
Vielleicht steht ein eigener Termin an, eine Reise oder eine andere Unterbrechung. Wenn die vertraute Pflegeperson zeitweise ausfällt, stellen sich viele praktische Fragen. Wir schauen mit Ihnen auf die gewünschten Alltagsaufgaben und klären, welche Unterstützung wir dafür vereinbaren können.
Zeitraum konkret nennen
Wir prüfen die gewünschte Hilfe und mögliche Termine persönlich.
Aufgaben festhalten
Wir besprechen, was während der vereinbarten Zeit gebraucht wird.
Abrechnung vorher klären
Ein vorhandenes Budget allein sagt noch keine Erstattung zu.
Wobei wir im Alltag entlasten können.
Wir können nach Absprache bei Haushalt, Wäsche, Mahlzeiten, Einkäufen, Begleitungen und Gesellschaft unterstützen. Erzählen Sie uns, welche Aufgaben bisher übernommen werden und was während der gewünschten Zeit gebraucht wird.
- Haushaltsaufgaben und Mahlzeiten
- Besorgungen und Begleitung
- Gesellschaft und gemeinsame Zeit
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Welche Aufgaben wir übernehmen können, klären wir anhand des konkreten Bedarfs. Mit der Anfrage wird nicht zugesagt, sämtliche Aufgaben einer ausfallenden Pflegeperson zu ersetzen.
Den Ablauf mit den Beteiligten besprechen.
Hilfreich sind Zeitraum, Wohnort und Aufgaben. Wir möchten zugleich wissen, was die Person selbst wünscht, die unterstützt werden soll. Daraus besprechen wir einen möglichen Ablauf.
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Welche Person wir bei organisatorischen Rückfragen erreichen dürfen und welche Informationen weitergegeben werden dürfen, klären wir mit der nötigen Zustimmung und einer gegebenenfalls bestehenden Vertretung. Angefragte Zeiten sind noch nicht zugesagt.
Voraussetzungen und Abrechenbarkeit prüfen.
Verhinderungspflege setzt mindestens Pflegegrad 2, eine vorübergehend verhinderte private Pflegeperson und notwendige nachgewiesene Ersatzpflege voraus. Ob unsere konkrete Hilfe dafür abrechenbar ist, klären wir vorab. Die Pflegekasse entscheidet über die Leistung.
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Wir besprechen mit Ihnen die verfügbaren Mittel, den vorgesehenen Abrechnungsweg, nötige Nachweise und Vereinbarungen. Ein vorhandener Pflegegrad oder ein Budget allein bedeutet nicht, dass jede gewünschte Unterstützung übernommen wird. Mögliche eigene Kosten klären wir vorher.
Private Entlastung auch ohne Pflegegrad.
Sie können Alltagshilfe auch privat und ohne Pflegegrad vereinbaren. Das ist eine eigene Möglichkeit der Entlastung und nicht automatisch Verhinderungspflege zulasten der Pflegekasse. Wir erklären Ihnen den Unterschied im persönlichen Gespräch.
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Sie entscheiden anhand der besprochenen Aufgaben und Kosten. Auch bei offener Finanzierung können Sie sich melden. Ein Erstattungsanspruch oder ein bestimmter Termin wird nicht zugesagt.
Ihre Fragen.
Unsere Antworten.
Kann ich einen bestimmten Zeitraum anfragen?
Ja. Nennen Sie Zeitraum, Ort und Aufgaben. Wir prüfen die Möglichkeiten persönlich; eine Anfrage allein ist noch keine Terminvereinbarung.
Wird die Hilfe sicher über Verhinderungspflege bezahlt?
Das lässt sich nicht pauschal zusagen. Persönliche Voraussetzungen, verfügbare Mittel und die konkrete Abrechenbarkeit müssen vorher geklärt werden.
Geht Entlastung auch ohne Pflegegrad?
Ja, privat bezahlte Alltagshilfe ist auch ohne Pflegegrad möglich. Sie ist von einer Leistung der Pflegekasse zur Verhinderungspflege zu unterscheiden.

